Von Florian Burkhardt
Sollten sich die Richter des
Bundesverfassungsgerichts um Andreas Voßkuhle jemals auf einem CSD
irgendwo in Deutschland blicken lassen, dann ist ziemlich sicher,
dass sie nüchtern und ungefeiert von der Parade nicht mehr
wegkommen. Denn kein deutsches Verfassungsorgan hat seit der
Einführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes 2001 unter Rot-Grün so
viel für die Rechte der Homosexuellen getan, wie das
Bundesverfassungsgericht.
Heute Morgen haben die Karlsruher
Richter erneut die Politik der Bundesregierung infrage gestellt,
erneut eine Klatsche für die Union, die schon wieder aus Karlsruhe
korrigiert wird. Wie ich zu diesem Beschluss des höchsten deutschen
Gerichtes stehe, dürfte hinreichend bekannt sein, ansonsten empfehle
ich meine anderen Beiträge zu diesem Thema auf diesem Blog.
Stattdessen möchte ich zweierlei an
dieser Stelle anmerken: Zum einen, dass es eine ungeheure
Peinlichkeit für eine Regierung ist, wenn das Verfassungsgericht ihr
wiederholt zu einem Thema vorschreiben muss, was verfassungskonform
und was verfassungswidrig ist. Hätten wir es mit einer anderen
Kanzlerin als Angela „Teflon“ Merkel zu tun, wären Konsequenzen
notwendig. Aber dass sich diese Kanzlerin von Verfassungs- oder
logischen Zwängen in ihrer populistischen Machtpolitik nicht stoppen
lässt, dürfte hinreichend bekannt sein. Inwiefern die
verfassungsmäßige Ordnung durch eine solche Politik untergraben
wird, ist eine andere Frage. Denn eigentlich sollte das
Verfassungsgericht nur Korrektiv nicht quasi Gesetzgeber sein. Es ist
kritisch zu sehen, wenn die Kanzlerin die Judikative zwingt für sie
die verfassungsmäßige Ordnung wiederherzustellen.
Zweitens gilt es nun für die SPD und
die anderen politischen Parteien ihren Fuß in diese Tür stecken.
Jetzt ist der Zeitpunkt mit diesem Thema richtig Druck zu machen und
die Regierung zu zwingen sich zu offenbaren. Die FDP muss endlich die
Gretchenfrage beantworten, wie ernst es mit ihren Bekenntnissen zu
den Rechten von Homosexuellen ist. Und die Union muss einen
Offenbarungseid leisten: Steht sie noch immer zu einem Familienbild,
das auch aus dem 19ten Jahrhundert stammen könnte? Oder ist sie doch
bereit über den konservativen Tellerrand hinauszublicken und zu
akzeptieren, dass die Mama-Papa-Zwei-Kinder eben nicht das perfekte
Bild ist, an dem sich alle orientieren sollten?
Fakt ist und bleibt das
Bundesverfassungsgericht wird diese Regierung auch nach der
Bundestagswahl weiter zwingen sich der gesellschaftlichen
Wirklichkeit zu stellen. Die Union kann sich als einzige Partei
weiter sträuben oder die Realität anerkennen. Sträubt sie sich, dann wird sich die
Politik dieses Landes eben ohne die zweitgrößte Partei der Republik
ändern. Dafür wird Deutschlands höchstes Gericht schon sorgen. Und
um Klaus Wowereit zu zitieren: Das ist auch gut so.
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