Donnerstag, 6. Juni 2013

Karlsruher Klatsche

Von Florian Burkhardt

Sollten sich die Richter des Bundesverfassungsgerichts um Andreas Voßkuhle jemals auf einem CSD irgendwo in Deutschland blicken lassen, dann ist ziemlich sicher, dass sie nüchtern und ungefeiert von der Parade nicht mehr wegkommen. Denn kein deutsches Verfassungsorgan hat seit der Einführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes 2001 unter Rot-Grün so viel für die Rechte der Homosexuellen getan, wie das Bundesverfassungsgericht.

Heute Morgen haben die Karlsruher Richter erneut die Politik der Bundesregierung infrage gestellt, erneut eine Klatsche für die Union, die schon wieder aus Karlsruhe korrigiert wird. Wie ich zu diesem Beschluss des höchsten deutschen Gerichtes stehe, dürfte hinreichend bekannt sein, ansonsten empfehle ich meine anderen Beiträge zu diesem Thema auf diesem Blog.

Stattdessen möchte ich zweierlei an dieser Stelle anmerken: Zum einen, dass es eine ungeheure Peinlichkeit für eine Regierung ist, wenn das Verfassungsgericht ihr wiederholt zu einem Thema vorschreiben muss, was verfassungskonform und was verfassungswidrig ist. Hätten wir es mit einer anderen Kanzlerin als Angela „Teflon“ Merkel zu tun, wären Konsequenzen notwendig. Aber dass sich diese Kanzlerin von Verfassungs- oder logischen Zwängen in ihrer populistischen Machtpolitik nicht stoppen lässt, dürfte hinreichend bekannt sein. Inwiefern die verfassungsmäßige Ordnung durch eine solche Politik untergraben wird, ist eine andere Frage. Denn eigentlich sollte das Verfassungsgericht nur Korrektiv nicht quasi Gesetzgeber sein. Es ist kritisch zu sehen, wenn die Kanzlerin die Judikative zwingt für sie die verfassungsmäßige Ordnung wiederherzustellen.

Zweitens gilt es nun für die SPD und die anderen politischen Parteien ihren Fuß in diese Tür stecken. Jetzt ist der Zeitpunkt mit diesem Thema richtig Druck zu machen und die Regierung zu zwingen sich zu offenbaren. Die FDP muss endlich die Gretchenfrage beantworten, wie ernst es mit ihren Bekenntnissen zu den Rechten von Homosexuellen ist. Und die Union muss einen Offenbarungseid leisten: Steht sie noch immer zu einem Familienbild, das auch aus dem 19ten Jahrhundert stammen könnte? Oder ist sie doch bereit über den konservativen Tellerrand hinauszublicken und zu akzeptieren, dass die Mama-Papa-Zwei-Kinder eben nicht das perfekte Bild ist, an dem sich alle orientieren sollten?

Fakt ist und bleibt das Bundesverfassungsgericht wird diese Regierung auch nach der Bundestagswahl weiter zwingen sich der gesellschaftlichen Wirklichkeit zu stellen. Die Union kann sich als einzige Partei weiter sträuben oder die Realität anerkennen. Sträubt sie sich, dann wird sich die Politik dieses Landes eben ohne die zweitgrößte Partei der Republik ändern. Dafür wird Deutschlands höchstes Gericht schon sorgen. Und um Klaus Wowereit zu zitieren: Das ist auch gut so.

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