Von Florian Burkhardt
In der Nacht des 27. Februar brennt der
Reichstag in Berlin. Der Täter ist von der Hauspolizei, die im
Gebäude nach Brandherden sucht, schnell gefunden: Martinus van der
Lubbe, ein 24-jähriger Kommunist aus den Niederlanden, der auf die
Frage nach seinem Motiv: „Protest, Protest“, gesagt haben soll.
Der Regierung Hitler-Papen ist schnell
klar, was sich hier für eine Gelegenheit bietet. Und so wird aus der
Einzeltat der „Beginn eines Kommunistischen Aufstandes“ und ein
„Attentat der Kommune.“ Noch in der selben Nacht geht per Funk an
die preußischen Polizeibehörden der Befehl Oppositionelle zu
verhaften, die mit dem Anschlag in Verbindung gebracht werden. Dass
diese Listen schon lange vorbereitet sind, ist ein weiteres Beispiel
für die Skrupellosigkeit der Nazis. In den Stunden werden in ganz
Berlin und im Freistaat Preußen Hunderte Oppositionelle
festgenommen, größtenteils kommunistische Funktionäre, aber auch
Pazifisten, Journalisten, Sozialdemokraten und weitere Regimegegner.
Einige bekanntere Namen darunter sind der spätere
Friedensnobelpreisträger Carl von Ossietzky und der Reporter Egon
Erwin Kisch. Berthold Brecht entgeht der Verhaftung nur durch den
Gang ins Prager Exil.
Am folgenden Morgen ist Berlin schon
ein Stückchen mehr in die Diktatur gerutscht: Auf den Straßen
patrouillieren Polizisten mit SA und SS. In der Willhelmstraße, wo
die meisten Regierungsinstitutionen ihren Sitz hatten, wurde mit
schussbereiten Gewehren Wache gestanden, ebenso vor dem Bendlerblock,
dem Sitz des Reichswehrministeriums.
Am 28. Februar schließlich ergeht nach
Bitten von Reichskanzler Hitler aus dem Reichspräsidentenpalais die
„Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat“,
die jedoch noch in dieser Zeit den Namen Reichstagsbrandverordnung
erhielt. Sie erklärte de facto den Zivilen Notstand – wieder
aufgrund der „kommunistischen Gefahr“ - und schränkte massiv die
Grundrechte ein. Und aufgrund der ungenauen Formulierung „bis auf
weiteres“ sollte die Reichstagsbrandverordnung bis zum Ende des
„Dritten Reiches“ in Kraft sein. Sie legte in Paragraph 3
zusätzlich den Keim für die Gleichschaltung der Länder, wie sie in
den folgenden Wochen geschehen sollte.
Man muss sich zusätzlich in Erinnerung
rufen, dass das Deutsche Reich sich mitten im Wahlkampf befand.
Hitler hatte die Auflösung des Reichstags zur Bedingung gemacht und
am 5. März sollte gewählt werden. Unter diesen Umständen Wahlkampf
zu machen, war vor allem für Sozialdemokraten und Kommunisten
lebensgefährlich. So überrascht das Ergebnis dann am Ende doch: Das
Zentrum gewinnt dazu, die KPD verliert „nur“ 19 Sitze und die
Sozialdemokratie nur 1 Mandat. Hitler hat die angestrebte absolute
Mehrheit klar verfehlt. Und so wird es einen weiteren Schritt
brauchen um die Diktatur endgültig zu festigen.
Die Tat von Marinus van der Lubbe
schlussendlich erregt noch in dieser Zeit den Verdacht der
Öffentlichkeit. Der Verdacht die Nazis hätten den Reichstag selbst
angezündet, drängte sich quasi auf, so titelte das „Hamburger
Echo“ am 28. Februar: „Was steckt dahinter?“ Prompt wurde es
für zwei Wochen verboten. Es ist bist heute nicht geklärt wer
wirklich hinter dem Brand steckt, das einzige was man ausschließen
kann, ist die These der kommunistischen Verschwörung. Aber ob nun
Nationalsozialisten oder van der Lubbe das Gebäude angesteckt haben,
wird wohl nie wirklich geklärt werden. Ich persönlich gehe von der
Einzeltäterschaft aus, ohne irgendetwas relativieren zu wollen. An
den Folgen oder der Perfidität der nationalsozialistischen Nutzung
der Ereignisse vom 27. Januar ändert das jedoch nichts: Der
Reichstagsbrand ist einer der wichtigsten Steine im Fundament der
Diktatur.