Donnerstag, 28. Februar 2013

1933 - 2013 "Machtübernahme" Teil II

Von Florian Burkhardt

In der Nacht des 27. Februar brennt der Reichstag in Berlin. Der Täter ist von der Hauspolizei, die im Gebäude nach Brandherden sucht, schnell gefunden: Martinus van der Lubbe, ein 24-jähriger Kommunist aus den Niederlanden, der auf die Frage nach seinem Motiv: „Protest, Protest“, gesagt haben soll.

Der Regierung Hitler-Papen ist schnell klar, was sich hier für eine Gelegenheit bietet. Und so wird aus der Einzeltat der „Beginn eines Kommunistischen Aufstandes“ und ein „Attentat der Kommune.“ Noch in der selben Nacht geht per Funk an die preußischen Polizeibehörden der Befehl Oppositionelle zu verhaften, die mit dem Anschlag in Verbindung gebracht werden. Dass diese Listen schon lange vorbereitet sind, ist ein weiteres Beispiel für die Skrupellosigkeit der Nazis. In den Stunden werden in ganz Berlin und im Freistaat Preußen Hunderte Oppositionelle festgenommen, größtenteils kommunistische Funktionäre, aber auch Pazifisten, Journalisten, Sozialdemokraten und weitere Regimegegner. Einige bekanntere Namen darunter sind der spätere Friedensnobelpreisträger Carl von Ossietzky und der Reporter Egon Erwin Kisch. Berthold Brecht entgeht der Verhaftung nur durch den Gang ins Prager Exil.

Am folgenden Morgen ist Berlin schon ein Stückchen mehr in die Diktatur gerutscht: Auf den Straßen patrouillieren Polizisten mit SA und SS. In der Willhelmstraße, wo die meisten Regierungsinstitutionen ihren Sitz hatten, wurde mit schussbereiten Gewehren Wache gestanden, ebenso vor dem Bendlerblock, dem Sitz des Reichswehrministeriums.

Am 28. Februar schließlich ergeht nach Bitten von Reichskanzler Hitler aus dem Reichspräsidentenpalais die „Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat“, die jedoch noch in dieser Zeit den Namen Reichstagsbrandverordnung erhielt. Sie erklärte de facto den Zivilen Notstand – wieder aufgrund der „kommunistischen Gefahr“ - und schränkte massiv die Grundrechte ein. Und aufgrund der ungenauen Formulierung „bis auf weiteres“ sollte die Reichstagsbrandverordnung bis zum Ende des „Dritten Reiches“ in Kraft sein. Sie legte in Paragraph 3 zusätzlich den Keim für die Gleichschaltung der Länder, wie sie in den folgenden Wochen geschehen sollte.

Man muss sich zusätzlich in Erinnerung rufen, dass das Deutsche Reich sich mitten im Wahlkampf befand. Hitler hatte die Auflösung des Reichstags zur Bedingung gemacht und am 5. März sollte gewählt werden. Unter diesen Umständen Wahlkampf zu machen, war vor allem für Sozialdemokraten und Kommunisten lebensgefährlich. So überrascht das Ergebnis dann am Ende doch: Das Zentrum gewinnt dazu, die KPD verliert „nur“ 19 Sitze und die Sozialdemokratie nur 1 Mandat. Hitler hat die angestrebte absolute Mehrheit klar verfehlt. Und so wird es einen weiteren Schritt brauchen um die Diktatur endgültig zu festigen.

Die Tat von Marinus van der Lubbe schlussendlich erregt noch in dieser Zeit den Verdacht der Öffentlichkeit. Der Verdacht die Nazis hätten den Reichstag selbst angezündet, drängte sich quasi auf, so titelte das „Hamburger Echo“ am 28. Februar: „Was steckt dahinter?“ Prompt wurde es für zwei Wochen verboten. Es ist bist heute nicht geklärt wer wirklich hinter dem Brand steckt, das einzige was man ausschließen kann, ist die These der kommunistischen Verschwörung. Aber ob nun Nationalsozialisten oder van der Lubbe das Gebäude angesteckt haben, wird wohl nie wirklich geklärt werden. Ich persönlich gehe von der Einzeltäterschaft aus, ohne irgendetwas relativieren zu wollen. An den Folgen oder der Perfidität der nationalsozialistischen Nutzung der Ereignisse vom 27. Januar ändert das jedoch nichts: Der Reichstagsbrand ist einer der wichtigsten Steine im Fundament der Diktatur.

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